Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Voraussetzungen
Mindestalter: 16/18 Jahre
16 J.: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren
18 J.: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. B oder B1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
Praktische Grundschulung: 8 Lektionen
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
Lernfahrten: keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
Zusätzliche Berechtigungen: F, G, M
Prüfungsfahrzeug
Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen.
Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden. Im Ausweis wird zusätzlich Code 45kmh eingetragen.
Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).