Voraussetzungen
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Kein Nothelferkurs: da Kat. B vor Trolleybus erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich
Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.
Strafregisterauszug: nicht älter als 3 Monate
Keine Basistheorieprüfung: da Kat. B vor Trolleybus erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung: nein
Keine Verkehrskunde: da Kat. B vor Trolleybus erworben werden muss
Fahrpraxis: nicht erforderlich
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate (Inhaber der Kategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis)
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich und die Begleitperson muss im Besitz des Führerausweises Trolleybus sein
Mitfahrer: Nicht erlaubt, ausgenommen Begleitperson, Fahrlehrer, Verkehrsexperte und Fahrschüler zu Ausbildungszwecken wenn im Besitze des Führerausweises der Kat. C, C1 oder des LFA der Kat. D, D1
Prüfungsfahrzeug
Ein Gesellschaftswagen mit einer Länge von mindestens 10 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, der eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht.